Tempo 30 vor Schulen

11.12.2012

Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach zu Gunsten von Tempo 30 vor Schulen: "Für die Schulwegsicherheit und für unsere Kinder"

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat begrüßt, dass das Verwaltungsgericht Ansbach eine Anordnung von Tempo 30 vor dem Dürer-Gymnasium in der Reutersbrunnenstraße in Nürnberg bestätigt hat: "Das ist eine Entscheidung für die Schulwegsicherheit und für unsere Kinder. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat erkannt, dass Kinder im Umfeld von Kindergärten und Schulen besonders geschützt werden müssen. Tempo 30 ist hier besonders wichtig."

Nach Auffassung des Klägers reicht allein das Vorhandensein einer Schule nicht für die Geschwindigkeitsbeschränkung aus. Herrmann: "Dass dies das Verwaltungsgericht Ansbach anders gesehen hat, ist erfreulich, war aber nicht unbedingt zu erwarten. Derartige Anordnungen könnten nämlich nach der derzeitig gültigen Straßenverkehrs-Ordnung nur unter sehr engen Voraussetzungen erlassen werden." Sie sind nur zulässig zur Abwehr einer besonderen Gefahrenlage. Die Umstände des Einzelfalls sind dabei jeweils umfangreich zu prüfen und zu würdigen. Für eine rechtssichere Anordnung sind die Hürden also sehr hoch.

Herrmann hat deshalb im Rahmen der Bayerischen Verkehrssicherheitsaktion 2020 'Bayern mobil – Sicher ans Ziel' bereits die Initiative ergriffen. Er hat dem Bundesverkehrsminister eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vorgeschlagen und sich dabei dafür eingesetzt, den strengen Maßstab zur Anordnung von Tempo 30 insbesondere vor Kindergärten, Horten und Grundschulen zu erleichtern. "Kinder bedürfen eines besonderen Schutzes. Sie reagieren im Straßenverkehr nicht immer besonnen und vorhersehbar. Auch Eltern, die Kinder zur Schule bringen oder von dort abholen, achten nicht immer hinreichend auf das Verkehrsgeschehen", so Herrmann.

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung an den Stellen, an denen besonders viele Kinder die Straßen queren oder in Busse oder Autos ein- und aussteigen, helfe ihren Schutz zu erhöhen. "Ich setze mich mit Nachdruck dafür ein", so der Innenminister, "dass hier die Handlungsspielräume für die kommunalen Entscheidungsträger verbessert werden. Die Geschwindigkeitsbegrenzung soll immer maßgeschneidert so lange gelten, wie sie vor Ort erforderlich ist. So wird die Notwendigkeit der Regelung auch für die anderen Verkehrsteilnehmer transparent und nachvollziehbar." Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer habe diesen Vorstoß Bayerns zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der Kinder bereits positiv aufgegriffen.