Dritte bundesweite Sammelabschiebung abgelehnter afghanischer Asylbewerber

22.02.2017

Dritte bundesweite Sammelabschiebung abgelehnter Asylbewerber nach Afghanistan - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Aufenthaltsrecht konsequent vollziehen - Pauschale Abschiebestopps konterkarieren unsere Rechtsordnung

Heute Abend startete gegen  21 Uhr erstmals vom Flughafen München ein vom Bundesinnenministerium organisierter Sammelcharter nach Kabul. An Bord befanden sich 18 abgelehnte afghanische Asylbewerber. Sie mussten Deutschland verlassen, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihren Asylantrag bestandskräftig abgelehnt hatte und sie Deutschland nicht innerhalb der gesetzten Frist freiwillig verlassen hatten. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann kündigte einen weiterhin konsequenten Vollzug ablehnender Asylbescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge an: „Abgelehnte Asylbewerber müssen Deutschland wieder verlassen und in ihre Heimatstaaten zurückkehren. Es gehört zu einem Rechtsstaat dazu, dass bestandskräftige Ablehnungsbescheide des Bundesamtes auch vollzogen werden. Pauschale Abschiebestopps ohne Einzelfallbetrachtung für alle Afghanen ohne Bleiberecht, wie etwa in Schleswig-Holstein, konterkarieren unsere Rechtsordnung. Wer so handelt, der setzt bewusst unser deutsches Asylrecht außer Kraft.

Herrmann betonte, dass Bayern sich auch weiterhin konsequent an Rückführungen des Bundes nach Afghanistan beteiligen werde solange die Bewertung der aktuellen Sicherheitslage durch die Bundesregierung, also durch das Bundesinnenministerium und durch das Auswärtige Amt, unverändert fortbestehe.

Von den 18 abgelehnten Asylbewerbern an Bord des insgesamt dritten Sammelflugs nach Afghanistan waren fünf aus Bayern, vier aus Baden-Württemberg, vier aus Hessen, zwei aus Hamburg, zwei aus Sachsen-Anhalt und einer aus Rheinland-Pfalz. Es handelte sich um allein stehende junge Männer, darunter auch Straftäter.

Die Einschätzung des Bundesinnenministeriums und des Auswärtigen Amtes, die unter anderem auch die aktuellen Erkenntnisse und Erfahrungen der in Afghanistan eingesetzten Einsatzkräfte berücksichtigen, lassen Rückführungen in gesicherte afghanische Provinzen zu. Welche Personen wohin zurückgeführt werden können, entscheidet das Bundesamt im Asylverfahren. Herrmann: „Bedrohungen durch radikale Kräfte sind nicht allein ein Problem Afghanistans, sondern auch in vielen Teilen der Welt  leider allgegenwärtig. Afghanische Sicherheitskräfte sorgen mit Unterstützung deutscher Bundeswehrsoldaten und Polizisten für die Sicherheit der dort lebenden Menschen und für eine weitere Stabilisierung des Landes.“ 

Der dritten Sammelabschiebung liegt die deutsch-afghanische Absichtserklärung über die Zusammenarbeit im Bereich der Migration vom 2. Oktober 2016 zugrunde. An dem ersten Sammelcharterflug am 14. Dezember 2016 mit 34 Personen beteiligten sich neben Bayern auch Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Hamburg und das Saarland. An der zweiten Sammelabschiebung am 23. Januar 2017 mit 26 abgelehnten afghanischen Asylbewerbern beteiligten sich Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Rheinland-Pfalz.

Zum Stand 31.12.2016 lebten in Bayern knapp 1.270 ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige.