Gesundheitsschutz für Jägerinnen und Jäger

13.04.2018

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Erlaubnisse für Jagdwaffen-Schalldämpfer in Bayern seit 2015 mehr als verdreißigfacht - Wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Gehörschäden bei Jägerinnen und Jägern - Weniger Lärmbelästigung auch für Anwohner und Spaziergänger

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann liegt die Gesundheit der Jägerinnen und Jäger sehr am Herzen. Daher hat er im August 2015 die bayerischen Waffenbehörden darauf hingewiesen, dass Jägerinnen und Jägern der Einsatz von Schalldämpfern für Jagdlangwaffen aus Gründen des Gesundheitsschutzes regelmäßig zu genehmigen ist. Seitdem hat sich die Zahl der waffenrechtlichen Erlaubnisse für Jagdwaffen-Schalldämpfer von 345 auf 11.542 mehr als verdreißigfacht. Der Innenminister: „Diese Zahlen zeigen deutlich, wie groß das Bedürfnis ist, Gehörschäden bei der Jagd zu vermeiden.“ Laut Herrmann profitieren auch Anwohner, Spaziergänger und Jagdhunde davon, den Schussknall um 20 bis 30 Dezibel auf ein gesundheitsverträgliches Maß zu reduzieren.

Die Jagd mit Schalldämpfern ist in Bayern jagdrechtlich verboten. Wo dieses Verbot von den Jagdbehörden jedoch aufgehoben ist, dürfen auch die bayerischen Waffenbehörden Schalldämpfer für sogenannte Jagdlangwaffen regelmäßig erlauben, sofern ein Jäger den Schalldämpfer aus gesundheitlichen Gründen bei der Jagd einsetzen möchte.

„Die Jagd in Bayern ist ein über die Jahrhunderte gewachsenes Kulturgut. Die Bayerischen Jägerinnen und Jäger übernehmen Verantwortung für Mensch und Natur in Bayern“, so Herrmann. Aktuell zeige sich dies etwa bei ihrem wertvollen Einsatz zur Verkleinerung der Wildschweindichte zur Seuchenprävention vor der Afrikanischen Schweinepest.