Herrmann: Rückkehrberatung und Förderung der freiwilligen Rückkehr wichtige

18.05.2018

Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann: Rückkehrberatung und Förderung der freiwilligen Rückkehr wichtige Aufgaben der Zentralen Ausländerbehörden in Bayern

"Die Rückkehrberatung ist eine Kernaufgabe der Zentralen Ausländerbehörden in allen Regierungsbezirken und gehört von Anfang an zum Verfahren“, hat Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann anlässlich einer Schulungsveranstaltung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörden betont. Er rief dazu auf, die Beratungsangebote zu den Möglichkeiten einer geförderten freiwilligen Rückkehr in das Heimatland anzunehmen. "Wer freiwillig ausreist, vermeidet eine Wiedereinreisesperre, die für das gesamte Gebiet der Schengener Staaten gilt, und muss nicht die Kosten der Abschiebung tragen", argumentierte der Minister. Vielmehr stehen Mittel zur Förderung der Rückkehr in das Heimatland durch Programme des Bundes und Bayerns zur Verfügung. 2017 haben 3.694 Personen aus Bayern eine Förderung zur Rückkehr in ihr Heimatland in Anspruch genommen.

Lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Asylantrag ab, muss die betreffende Person innerhalb einer vom BAMF festgelegten Frist aus Deutschland ausreisen, sonst droht die Abschiebung. Doch viele abgelehnte Asylbewerber lassen die Frist zur Ausreise verstreichen, mit der Folge, dass die Ausländerbehörden die Ausreisepflicht zwangsweise durchsetzen müssen. 2017 wurden in Bayern 3.282 Abschiebungen durchgeführt, im Jahr 2018 waren es in den ersten vier Monaten 1.188.

Bei einer freiwilligen Rückkehr kann die Ausreise geplant und organisiert werden. Nach dem Bund-Länder-Programm REAG/GARP (Reintegration and Emigration Program for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Program) wird neben den Reisekosten regelmäßig auch eine Reisebeihilfe von 200 Euro pro Erwachsenem gewährt. Darüber hinaus gibt es herkunftslandbezogen eine Starthilfe von bis zu 500 Euro pro Person. Aus dem StarthilfePlus-Programm des Bundes können zusätzlich bis zu 1.200 Euro pro Person gewährt werden, wenn die Entscheidung zur freiwilligen Ausreise noch vor dem Asylbescheid getroffen wird. Herrmann: "Das ist ein echter Anreiz, die Rückkehr in die Heimat einer unsicheren Zukunft in Deutschland vorzuziehen." Je nach Herkunftsland bestehe darüber hinaus die Möglichkeit, an einem Reintegrationsprogramm teilzunehmen. Dies erleichtere den Neuanfang im Herkunftsland beispielsweise durch Hilfe bei der Arbeits- und Wohnungssuche und/oder durch die Erbringung von Sachleistungen.

Die Zentralen Ausländerbehörden in Bayern haben den Auftrag der Rückkehrberatung und Rückkehrförderung. In den Aufnahmeeinrichtungen haben die Asylbewerber jederzeit Gelegenheit, Beratung in Anspruch zu nehmen. Mit der Ablehnung ihres Asylantrags erhalten sie einen Termin zur Rückkehrberatung. Darüber hinaus fördert das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration vier von Wohlfahrtsverbänden beziehungsweise der Landeshauptstadt München getragene Zentrale Rückkehrberatungsstellen mit Standorten in München, Augsburg, Kempten, Mühldorf am Inn, Nürnberg und Würzburg.