Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Entscheidung des Bundestags zur Einstufung von Tunesien, Marokko, Algerien und Georgien als sichere Herkunftsstaaten - Widerstand der Grünen "völlig absurd"
Die Verweigerungshaltung der Grünen sei umso unverständlicher, als das Bundeskriminalamt seit geraumer Zeit bestätigt, dass manche visumfrei eingereiste georgische Staatsangehörige die Asylverfahren nur nutzen, um in Deutschland kriminellen Aktivitäten nachzugehen. "Georgien muss rasch als sicheres Herkunftsland eingestuft werden, um die schnellere Abwicklung von aussichtslosen Asylverfahren zu ermöglichen." Wie Herrmann erklärte, werden Asylanträge von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in der Regel als ‚offensichtlich unbegründet‘ abgewiesen. Der Vorteil: Das Asylverfahren wird auf diese Weise erheblich beschleunigt. Von der Einstufung als sicherer Herkunftsstaat gehe außerdem eine klare Signalwirkung aus: „Wie in Georgien haben wir schon zuvor bei den Westbalkanstaaten erlebt, dass mit der Einführung der Visafreiheit die Asylantragszahlen in die Höhe geschnellt waren." Die Entwicklung seit der Aufnahme der Staaten Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten habe dann deutlich gezeigt, dass die Zugangszahlen aus diesen Ländern erheblich zurückgehen. Auch nach der Aufnahme von Albanien, Kosovo und Montenegro in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten sei dieser Trend festzustellen gewesen. "Das macht die Blockadehaltung der Grünen vollends absurd. Sie betätigen sich hier als Steigbügelhalter für Kriminelle."
„Die gesetzliche Einordnung eines Landes als sicherer Herkunftsstaat führt nicht dazu, dass jemand automatisch und ohne Prüfung seines Vorbringens abgelehnt wird“, stellte Herrmann klar. Wer aus einem sicheren Herkunftsstaat komme und ausnahmsweise dennoch glaubhaft mache, dass er verfolgt oder bedroht ist, könne asylrechtlichen Schutz erhalten. „In den wenigen Fällen, in denen dies der Fall sein wird, können wir noch schneller mit der Integration beginnen“, so Herrmann.
Die Anerkennungsquote (Asylgewährung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz) hat im Jahr 2018 für Georgien 0,3 Prozent, für Algerien 1,2 Prozent, für Marokko 2,3 Prozent und für Tunesien 1,9 Prozent betragen.