Das Innenministerium lehnt den Antrag der Großen Kreisstadt Neu-Ulm vom März 2018 auf Erklärung der Kreisfreiheit ab. Das hat heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann dem Ministerrat berichtet. Im Rahmen der Gesamtabwägung hat die Prüfung ergeben, dass überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls gegen eine Auskreisung sprechen.
Auch der Landkreis Neu-Ulm spricht sich gegen eine Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm aus. Er begründet dies mit der wechselseitigen Verflechtung zwischen Stadt und Landkreis Neu-Ulm, der maßgeblich für die positive Entwicklung des Landkreises gewesen sei. Darüber hinaus werde die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landkreises im Falle einer Auskreisung erheblich gemindert, da die Stadt wesentlich zur Finanzkraft des Landkreises beitrage. Auch sei kein Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger erkennbar. Es sei keine Effizienzsteigerung bei der Aufgabenerfüllung zu erwarten. Stattdessen würden vermeidbare Parallelstrukturen geschaffen. Ebenfalls gegen eine Erklärung der Kreisfreiheit haben sich die IHK Schwaben sowie die Kreistagsfraktionen der CSU, der Freien Wähler, der SPD und der Grünen ausgesprochen.
Die Große Kreisstadt Neu-Ulm begründete ihren Antrag damit, dass sie mit ihren rund 63.000 Einwohnern die gesetzliche Mindesteinwohnerzahl für eine kreisfreie Stadt überschreite und in ihrer zentralörtlichen Bedeutung gemeinsam mit der Stadt Ulm, ihrer Verwaltungs- und Steuerkraft und ihrer Schul- und Krankenhausinfrastruktur mit kreisfreien Gemeinden vergleichbar sei. Im Ergebnis führte die Prüfung durch das Innenministerium jedoch unter Rücksichtnahme auf die Leistungsfähigkeit des Landkreises und der verbleibenden kreisangehörigen Gemeinden dazu, dass dem Antrag nicht stattzugeben ist. Die Staatsregierung werde aber insgesamt im Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden prüfen, ob die Zuständigkeiten der Großen Kreisstädte in Bayern noch weiter gestärkt werden können.