Zur Eindämmung des Coronavirus - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann stellt Katastrophenfall fest: Klare Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten des Freistaats -Tägliche Informationen über die Lageentwicklung

16.03.2020

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute gemäß Artikel 4 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes den Katastrophenfall festgestellt. "Im Katastrophenfall hat die Staatsregierung klare Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten", erläuterte Herrmann. "Das eröffnet uns bei der Eindämmung des Coronavirus und dessen Folgen wichtige Handlungsspielräume." Wie Herrmann erläuterte, obliegt dem Innenministerium damit die Führung aller Einsatzkräfte, es ist also auch gegenüber der Feuerwehr und den Hilfsorganisationen unmittelbar weisungsbefugt, ebenso gegenüber allen nachgeordneten Behörden. Darüber hinaus können zum Beispiel zur Abwehr von Gefahren oder für die medizinische Versorgung Dienstleistungen in Anspruch genommen oder auch Beschlagnahmen vorgenommen werden.

In der entsprechenden Bekanntmachung des bayerischen Innenministeriums heißt es zur Begründung: "Die Corona -Pandemie breitet sich weltweit und auch in Bayern rasch aus. Sie gefährdet Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen im gesamten Staatsgebiet Bayerns. Diese Gefahren können nur abgewehrt werden, wenn unter Leitung der obersten Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken."
Herrmann kündigte an, täglich über die sozialen Medien und die öffentlichen Kanäle des Innenministeriums
 
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