Zweiter 'Runder Tisch' berät Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge - Herrmann und Weigert appellieren an Antragsteller: Nachgeforderte Unterlagen möglichst zeitnah vorlegen

23.06.2020

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Wirtschaftsstaatssekretär Roland Weigert appellierten heute beim zweiten 'Runden Tisch' der Härtefallkommission zum Thema Härteausgleich Straßenausbaubeitrag an die Antragsteller, etwaige nachgeforderte Unterlagen und Informationen möglichst zeitnah vorzulegen. "Durch einzelne Antragsteller verursachte Verzögerungen wirken sich sonst nachteilig auf das gesamte Verfahren aus", sagte Herrmann. Laut dem Kommissionsvorsitzenden Dr. Heinz Fischer-Heidlberger hat sich bei der Vorprüfung in der Geschäftsstelle an der Regierung von Unterfranken – mit über 14.500 eingereichten Anträgen vom 1. Juli 2019 bis 31. Dezember 2019 – herausgestellt, dass größtenteils noch Unterlagen oder Daten angefordert werden müssten. "In den Hochzeiten der Corona-Pandemie wollten wir die Antragsteller nicht zusätzlich belasten", so Dr. Fischer-Heidlberger. Entgegen dem 'Windhundprinzip' kann über die einzelnen Anträge durch die Härtefallkommission erst dann entschieden werden, wenn sämtliche Anträge erfasst und auf ihre Zulässigkeit und Vollständigkeit hin geprüft wurden. "Dass bei mehreren Hundert Anträgen eine nichtexistierende Postleitzahl angegeben wurde, ist nur ein Beispiel, wie unnötiger Verwaltungsaufwand verursacht wird", so Herrmann.

Weitere Teilnehmer am zweiten 'Runden Tisch' waren Abgeordnete der Regierungsfraktionen, Interessenvertreter der Befürworter der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, der Haus- und Grundbesitzer und der freien Wohlfahrtspflege sowie die Mitglieder der unabhängigen Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge. Im Rahmen der anschließenden Anhörung hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, ihre Anregungen in das Verfahren einzubringen.

"Die Kommission und die Geschäftsstelle haben bereits hervorragende Arbeit geleistet. Ging es beim ersten 'Runden Tisch' am 21. März 2019 noch darum, für die gesetzliche Regelung des Härtefallverfahrens Anregungen aus der Praxis einzuholen, wurde er nun ein zweites Mal einberufen, um nach Vorliegen der Anträge der unabhängigen Härtefallkommission beratend zur Seite zu stehen“, so Herrmann.

"Die Härtefallkommission hat die Aufgabe, das vorgegebene Budget so gerecht wie möglich auf alle zulässigen Anträge zu verteilen. Dies kann erst in der Gesamtschau gelingen. Die heutige Diskussion soll die Kommission dabei unterstützen, alle wichtigen Aspekte der Härte in ihre Abwägung einzubeziehen. Es ist jetzt sowohl für die weitere Arbeit der Härtefallkommission als auch natürlich für die Antragsteller selbst ganz entscheidend, dass die Betroffenen baldigst noch alle ausstehenden Daten und Unterlagen nachreichen. Erst dann kann die Kommission in die Entscheidungsphase gehen", so Weigert.

Zum 1. Januar 2018 wurde in Bayern die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abgeschafft. Im Nachgang hierzu hat der Freistaat Bayern mit Gesetz vom 24. Mai 2019 einen Härtefallfonds mit einmalig 50 Millionen Euro für Bürger errichtet. Ziel des Härteausgleichs Straßenausbaubeitrag ist ein anteiliger Ausgleich in besonderen Härtefällen auf Grund der besonderen Übergangssituation bei der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.