Herrmann zur Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

02.06.2022

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Anbringung von Kreuzen in Dienstgebäuden der Behörden des Freistaats Bayern: Klagen gegen den Freistaat abgewiesen - Urteilsgründe bleiben abzuwarten

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die aktuelle Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) zur Anbringung von Kreuzen in staatlichen Dienstgebäuden begrüßt. Die Klagen des Bundes für Geistesfreiheit Bayern und München wurden abgewiesen. Die Kläger haben sich mit ihren Einwänden gegen die Anbringung von Kreuzen im Eingangsbereich staatlicher Dienstgebäude als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns nicht durchsetzen können. Herrmann: "Jetzt gilt es die Urteilsgründe abzuwarten."