Landkreis Schweinfurt erhält vom Freistaat Bedarfszuweisung in Höhe von 300.000 Euro

11.10.2018

Landkreis Schweinfurt erhält vom Freistaat Bedarfszuweisung in Höhe von 300.000 Euro - Bayerns Innenstaatssekretär Gerhard Eck: "Kräftige Finanzspritze für den Landkreis ist besonders für die Altlastensanierung höchst willkommen"

Der Landkreis Schweinfurt erhält vom Freistaat Bayern eine Bedarfszuweisung in Höhe von 300.000 Euro. Darauf haben sich im Verteilerausschuss die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat sowie des Bayerischen Innenministeriums geeinigt. Innenstaatssekretär und Landtagsabgeordneter Gerhard Eck freut sich sehr über diesen finanziellen Zuschuss für seinen Heimatlandkreis: „Diese kräftige Finanzspritze können wir im Landkreis Schweinfurt sehr gut brauchen, besonders für die Altlastensanierung.“ 

Es ist laut Eck eine sehr gute Nachricht, dass dem Landkreis Schweinfurt innerhalb von 36 Jahren heuer nun die vierte Bedarfszuweisung gewährt wird. „Diese ist im Vergleich zu den vorangegangenen auch noch deutlich um 100.000 Euro angestiegen“, sagte Eck: So bekam der Landkreis 2005 eine Bedarfszuweisung in Höhe von 100.000 Euro sowie 2016 und letztes Jahr in Höhe von jeweils 200.000 Euro. Die Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen werden nach Artikel 11 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes gewährt und sind Teil des Kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat. 2018 erreicht dieser ein Rekordvolumen von mehr als 9,5 Milliarden Euro.