Landkreis Schweinfurt erhält vom Freistaat Bedarfszuweisung in Höhe von 300.000 Euro - Bayerns Innenstaatssekretär Gerhard Eck: "Kräftige Finanzspritze für den Landkreis ist besonders für die Altlastensanierung höchst willkommen"
Es ist laut Eck eine sehr gute Nachricht, dass dem Landkreis Schweinfurt innerhalb von 36 Jahren heuer nun die vierte Bedarfszuweisung gewährt wird. „Diese ist im Vergleich zu den vorangegangenen auch noch deutlich um 100.000 Euro angestiegen“, sagte Eck: So bekam der Landkreis 2005 eine Bedarfszuweisung in Höhe von 100.000 Euro sowie 2016 und letztes Jahr in Höhe von jeweils 200.000 Euro. Die Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen werden nach Artikel 11 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes gewährt und sind Teil des Kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat. 2018 erreicht dieser ein Rekordvolumen von mehr als 9,5 Milliarden Euro.