Intensive Arbeit am Härteausgleich Straßenausbaubeitrag

21.12.2020

"Trotz der corona-bedingten Einschränkungen prüft die Geschäftsstelle der Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge mit Hochdruck die eingereichten Anträge. Leider müssen bei einem Großteil der ca. 14.500 Anträge fehlende Informationen und Nachweise nachgefordert werden. Wir gehen davon aus, dass dieser Bearbeitungsschritt bis Januar 2021 abgeschlossen werden kann," stellt der Vorsitzende der Härtefallkommission Dr. Heinz Fischer-Heidlberger fest.

Der Freistaat Bayern hat 2019 einmalig 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um bei bestimmten Straßenausbaubeiträgen in besonderen Härtefällen einen anteiligen Ausgleich zu ermöglichen. Die Entscheidung über die Verteilung dieses Geldes trifft die unabhängige und an fachliche Weisungen nicht gebundene Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge. Sie muss für Ihre Entscheidung mehrere Kriterien berücksichtigen, insbesondere das Vorliegen einer systemischen Härte, die zeitliche Nähe der Bekanntgabe des Beitragsbescheides zum 31. Dezember 2017, die Einkommensverhältnisse des Antragstellers und die Höhe des Beitrages.

Die Kommission kann erst entscheiden, wenn die relevanten Informationen und Angaben bei jedem einzelnen Antrag vorliegen. Diese werden dann auf ihre Richtigkeit überprüft. Im Anschluss hieran wird die Kommission im Rahmen einer Gesamtschau der relevanten Kriterien über alle Anträge entscheiden.

Dr. Fischer-Heidlberger appelliert daher an die Antragsteller: "Der zeitliche Horizont der Entscheidung über die Anträge auf Bewilligung eines Härteausgleichs hängt maßgeblich von der Mitwirkung der Antragsteller ab. Durch einzelne Antragsteller verursachte Verzögerungen können sich nachteilig auf die gesamte Verfahrensdauer auswirken. Leider hat die bisherige Arbeit gezeigt, dass nicht alle Antragsteller mitwirkungsbereit sind. Daher meine dringende Bitte an alle Antragsteller, nachgeforderte Unterlagen schnellstmöglich nachzureichen."