Bayern erleichtert ausländischen Fachkräften, die in einem Unternehmen arbeiten möchten, die Beantragung von Aufenthaltstiteln mit einem neuen Online-Verfahren im BayernPortal (www.freistaat.bayern). Das betrifft die 'Blaue Karte EU' und die 'Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit beruflicher und akademischer Ausbildung'. Das haben heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Digitalministerin Judith Gerlach bekanntgegeben. "Wir stellen dieses Online-Verfahren ab sofort allen Ausländerbehörden zur Verfügung", erklärte Herrmann. "Die Unternehmen müssen die ausländischen Fachkräfte dann nicht mehr extra für langwierige Behördengänge freistellen. Die Arbeitnehmer wiederum sparen sich den Gang zur Ausländerbehörde, können ihren Antrag 24 Stunden, sieben Tage die Woche stellen und werden vom System leicht verständlich durch das gesamte Verfahren gelotst." Digitalministerin Judith Gerlach: "Wir treiben die Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen im Freistaat weiter voran. Künftig sollen Bürger und Unternehmen noch einfacher auch online mit dem Staat in Verbindung treten können. Dieser neue Online-Service ist eine echte Erleichterung für ausländische Fachkräfte und ein Plus für den international ausgerichteten Wirtschaftsstandort Bayern.“
Herrmann stellte klar, dass das Online-Verfahren für ausländische Fachkräfte nach einer legalen Einreise bestimmt ist, nicht jedoch für die Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen an Asylbewerber oder abgelehnte Asylbewerber mit Duldung gilt. Herrmann: „Der Gesetzgeber hat sich im Zuge des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes eindeutig für eine Trennung der legalen Fachkräftezuwanderung von der Asylmigration entschieden und gleichzeitig die Möglichkeiten der legalen Zuwanderung erleichtert. Bayern führt diesen Gedanken konsequent fort, indem für Fachkräfte im Anwendungsbereich des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes die Verfahrensabläufe auch nach der Einreise bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln erleichtert werden.“