Dritter Runder Tisch für den Härteausgleich Straßenausbaubeitrag - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: Härtefallkommission Straßenausbaubeitrag will noch in diesem Jahr über alle 20.000 Anträge entscheiden

24.11.2021

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger erklärten nach dem gestrigen dritten Runden Tisch zur Härtefallkommission Straßenausbaubeitrag "Es freut uns, dass die Kommission trotz aller Schwierigkeiten bei der Bearbeitung weit vorangekommen ist und mit Nachdruck auf den Abschluss zusteuert." Wie der Vorsitzender der Härtefallkommission Straßenausbaubeiträge Heinz Fischer-Heidlberger berichtete, sollen noch in diesem Jahr alle rund 20.000 Anträge abschließend entschieden werden. Die Bescheide ergehen im ersten Quartal 2022. Herrmann und Aiwanger dankten den Mitgliedern der Kommission und ihrer Geschäftsstelle für ihren engagierten Arbeitseinsatz, mit dem sie die Entscheidung auf Gewährung eines Härteausgleichs vorangetrieben haben. Die Kommissionsmitglieder und ihre Stellvertreter sind neben ihrem Beruf oder in ihrem Ruhestand ehrenamtlich tätig. Für diesen besonderen Einsatz sprechen die beiden Minister den Mitgliedern den herzlichen Dank aus. “Es freut mich für viele Tausend Hauseigentümer, die jetzt Straßenausbaubeiträge rückerstattet bekommen, insgesamt 50 Millionen Euro. Es war ein langjähriger und komplizierter Prozess, der jetzt dem guten Ende entgegengeht. Vielen Dank allen Beteiligten“ so Aiwanger.

„Nach bisheriger Prüfung konnten wir aus knapp 14.500 Formblattanträgen letztlich knapp 20.000 Anträge im rechtlichen Sinn herausarbeiten. Es sind 20.000 Einzelfälle, die einzeln und in einer Gesamtschau bearbeitet und entschieden werden müssen. Das Verfahren war auch deshalb so kompliziert, weil die Anträge oft unvollständig gestellt wurden, so dass bei circa zwei Dritteln der Anträge Informationen und Unterlagen nachgefordert werden mussten. Das hat viel Zeit gekostet.“, so der Kommissionsvorsitzende Dr. Fischer-Heidlberger.

Der Einladung von Herrmann und Aiwanger zum dritten Runden Tisch für den Härteausgleich Straßenausbaubeitrag sind neben Abgeordneten der Regierungsfraktionen auch Vertreter von Eigentümerverbänden, der freien Wohlfahrtspflege sowie Interessenvertreter für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gefolgt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, der unabhängigen Härtefallkommission vor ihrer abschließenden Entscheidung von ihren gesellschaftlichen Erfahrungen und Eindrücken zu berichten.

Das Verfahren „Härteausgleich Straßenausbaubeitrag“ wurde im Mai 2019 ins Leben gerufen. Der Freistaat Bayern hat hierzu einmalig 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um besondere Härten durch Straßenausbaubeiträge, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017 erhoben wurden, anteilig auszugleichen. Anträge konnten nur im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2019 gestellt werden. Über die Anträge entscheidet die unabhängige und an fachliche Weisungen nicht gebundene Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge. Dieser kommt für die Entscheidung über das Vorliegen und die Gewichtung einer Härte im Einzelfall ein freier Beurteilungsspielraum zu; der Gesetzgeber hat ihr für ihre Entscheidung verschiedene Kriterien (wie z.B. die zeitliche Nähe des Bescheids zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und die Einkommensverhältnisse) an die Hand gegeben.