Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute (20. September) in Luxemburg die allgemeine und unterschiedslose Verkehrsdatenspeicherung zwar grundsätzlich für unzulässig erklärt, aber in seinem Urteil begrenzte Spielräume für die Verkehrsdatenspeicherung insbesondere von IP-Adressen zugelassen. Unter anderem kann zum Schutz nationaler Sicherheit, der Bekämpfung schwerer Kriminalität und der Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen, die einer Quelle zugeordnet werden können, erfolgen. Die Bundesregierung ist nun gefordert, in diesem Rahmen die Verkehrsdatenspeicherung zeitnah wiederzubeleben. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die vom EuGH eingeräumten Spielräume für die Verkehrsdatenspeicherung insbesondere von IP-Adressen müssen vor allem zum Schutz der Kinder vor schweren Verbrechen genutzt werden. Gerade der Kampf gegen Kinderpornografie und sexuellen Kindesmissbrauch zeigt: Fehlende Verkehrsdatenspeicherung kann verhindern, dass wir Straftaten aufklären und gegebenenfalls noch laufenden Kindesmissbrauch stoppen können. Jeder Fall, der nicht aufgeklärt und gestoppt werden kann, ist einer zu viel. Auch die Bundesinnenministerin hat gerade öffentlich erklärt, seit der Aussetzung der Verkehrsdatenspeicherung würden dem Staat viele pädophile Täter 'durch die Lappen' gehen." Bayerns Innenminister Joachim Herrmann unterstrich: "Ideologisch übertriebener Datenschutz wäre falsch verstandener Täterschutz. Das darf sich ein Rechtsstaat nicht leisten. Unsere Ermittler von Polizei und Justiz brauchen zur Bekämpfung bestimmter schwerer Straftaten unbedingt Verkehrsdaten wie IP-Adressen."
Bei der Verkehrsdatenspeicherung geht es nicht um die Speicherung von Inhalten, sondern um die Speicherung von Verbindungsdaten, also insbesondere auch um die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen. Eisenreich: "Ich will weder den gläsernen Bürger noch einen Überwachungsstaat. Aber bei schweren Straftaten brauchen unsere Ermittler zeitlich befristeten Zugriff jedenfalls auf die IP-Adressen."
Bundesjustizminister Buschmann hingegen hält "Quick-Freeze" für eine bessere und bürgerrechtsfreundliche Alternative. Bei diesem Verfahren werden die Verkehrsdaten direkt nach der Entdeckung der Tat eingefroren. Die Minister Eisenreich und Herrmann warnen: "Quick Freeze ist kein Gewinn für die Sicherheit. Es ermöglicht erst die Sicherung von Daten, nachdem die Straftat den Behörden bereits bekannt geworden ist. Wenn die 'Quick-Freeze'-Anordnung erfolgen kann, sind aber die Verbindungsdaten in der Regel längst gelöscht. Dann bleibt nichts zum Einfrieren und die Zuordnung von IP-Adressen zu konkreten Personen ist dann nicht mehr möglich."