Seit 1. Juli bis 31. Dezember 2019 können sich Bürgerinnen und Bürger, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 durch Straßenausbaubeiträge unzumutbar belastet wurden, um einen Anteil aus dem dafür mit 50 Millionen Euro ausgestatteten Härtefallfonds bewerben. Zur 'Halbzeit' der sechsmonatigen Frist hat heute Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann einen neuen Erklärfilm vorgestellt: "Damit möchten wir die Betroffenen an ihre Möglichkeit erinnern, einen Antrag zu stellen und ihnen schnell und einfach die notwendigen Schritte zeigen." Der Film kann auf der Homepage www.strabs-haertefall.bayern.de abgerufen werden.
Für die Antragstellung steht ein anwenderfreundliches Online-Verfahren (www.strabs-haertefall.bayern.de) zur Verfügung. Herrmann: "Die Anträge können sowohl elektronisch als auch in Papierform gestellt werden. Damit ist sichergestellt, dass auch tatsächlich jeder Antragsberechtigte seinen Antrag form- und fristgerecht zur Entscheidung an die Härtefallkommission richten kann." Die Antragsformulare sowie weitere Informationen können unter www.strabs-haertefall.bayern.de abgerufen werden, zudem werden die Voraussetzungen für eine Antragstellung und die rechtlichen Rahmenbedingung nochmals detailliert erläutert. Über alles Wichtige rund um den Härtefallfonds informiert außerdem ein gemeinsamer Flyer des Innen- und des Wirtschaftsministeriums.
Die Geschäftsstelle der Kommission ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Geschäftsstelle der Härtefallkommission
für Straßenausbaubeiträge
Peterplatz 9
97070 Würzburg
haerteausgleich-strassenausbaubeitrag@reg-ufr.bayern.de oder
ausgleich@reg-ufr.bayern.de