Bayerns Innenminister Joachim Herrmann stellt klar: Vorübergehender Schutzstatus von Ukrainerinnen und Ukrainer erlaubt nach geltender Rechtslage keine Einbürgerung

09.06.2026

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute zur aktuellen Debatte um die Einbürgerung von ukrainischen Staatsangehörigen klargestellt: “Der vorübergehende Schutzstatus von Ukrainerinnen und Ukrainern erlaubt nach der geltenden Rechtslage in Deutschland grundsätzlich keine Einbürgerung. Mit einer großen Zahl von zusätzlichen Einbürgerungsanträgen von ukrainischen Staatsangehörigen ist deshalb in nächster Zeit nicht zu rechnen.

Laut Herrmann leben aktuell rund 190.000 ukrainische Staatsangehörige in Bayern. Der Großteil davon (162.612) verfüge aufgrund des russischen Angriffskriegs über einen vorübergehenden Schutzstatus, der von der EU zuletzt bis zum 4. März 2027 verlängert wurde. “Lediglich 2.417 ukrainische Staatsangehörige in Bayern verfügen aktuell als Fachkräfte über einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Erwerbstätigkeit, der zur Stellung eines Einbürgerungsantrags berechtigt. Das entspricht etwas über ein Prozent der im Freistaat Bayern lebenden Ukrainerinnen und Ukrainer“, so der Minister. Herrmann wies außerdem darauf hin, dass nur besonders gut integrierte Personen eingebürgert werden können, die die deutsche Sprache beherrschen, ihren Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen bestreiten sowie viele Jahre rechtmäßig und ohne straffällig geworden zu sein in Deutschland gelebt haben.
 
Die Integration von ukrainischen Staatsangehörigen in Arbeit gelinge im Freistaat Bayern sehr gut. Nach den aktuellen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit gebe es in Bayern rund 57.300 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus der Ukraine. “Die Beschäftigungsquote von ukrainischen Staatsangehörigen liegt mit 42,4 Prozent in keinem Bundesland höher als in Bayern. Der Durchschnitt in Deutschland liegt aktuell bei 37,9 Prozent und in manchen Bundesländern noch deutlich niedriger“, hob Herrmann abschließend hervor.