Die neue Beratungs- und Integrationsrichtlinie II (BIR II), die seit heute veröffentlicht ist und zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt, verbessert die Förderbedingungen, erhöht die Planungssicherheit und verringert Bürokratie-Hürden. „Hierdurch unterstützen wir die wichtige Integrationsarbeit auch zukünftig bestmöglich,“ freut sich der Bayerische Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann. „Wir wollen den Kurs der gelingenden Integration in Bayern fortsetzen. Deshalb investieren wir in eine erfolgreiche Integrationsarbeit,“ so der Minister. Insbesondere für die Flüchtlings- und Integrationsberatung und für die Arbeit der Integrationslotsinnen und -lotsen gibt es erhebliche Verbesserungen, wie beispielsweise die Verlängerung des Bewilligungszeitraums auf bis zu drei Jahre. An dem Verfahren zur Erarbeitung der neuen Förderrichtlinie waren alle Akteure umfassend beteiligt.
Auf Grundlage der Beratungs- und Integrationsrichtlinie gewährt der Freistaat Bayern in vier Förderbereichen Zuwendungen zur integrationsspezifischen Unterstützung und Beratung von dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive. Ziel der Förderung ist es, den Integrationsprozess nach dem Grundsatz Fördern und Fordern zu stärken.
Weitere Informationen sowie die aktuelle Richtlinie sind auf der Internetseite des Innenministeriums unter https://www.stmi.bayern.de/mui/integrationspolitik/beratung/index.php abrufbar.