Sechs neue Banner 'Rettungsgasse!' für Straubing: Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann erfreut über weiteren Ausbau der wichtigen Informationskampagne: "Rettungsgasse hilft Leben retten"
Heute hat die Autobahnmeisterei Kirchroth im Beisein des Straubinger Landrats Alfred Reisinger und auf Initiative des Kreisbrandrats von Straubing-Bogen, Albert Uttendorfer, sechs neue Banner 'Rettungsgasse!' erhalten, die an besonders staugefährdeten Autobahnabschnitten der BAB 3 im Bereich von Wörth an der Donau, Kirchroth und Metten angebracht werden. Gesponsert wurden die Banner von der Raiffeisenbank Straubing und der Volksbank Straubing. Dazu Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann: "Ich bin hocherfreut, dass unsere große Informationskampagne immer weiter ausgebaut wird. Denn die Rettungsgasse hilft Leben retten und das muss in die Köpfe der Autofahrer!"Im Dezember 2013 hatte Herrmann die neuen Banner 'Rettungsgasse!' vorgestellt, die schrittweise an besonders staubelasteten Autobahnabschnitten in Bayern eingeführt werden. Neben aktuell der BAB 3 sind bereits fünf Rettungsgassen-Banner an der BAB 9 zwischen Garching und Pfaffenhofen, vier Banner an der BAB 8 im Bereich zwischen Achenmühle und Bernau und in Kürze ebenfalls vier Banner an der BAB 94 zwischen Markt Schwaben und Parsdorf angebracht. Zusammen mit den Bannern im Bereich von Straubing sind dann bayernweit bereits 19 Rettungsgassen-Banner installiert.
Die Informationskampagne zur Rettungsgasse hat Herrmann zusammen mit Vertretern des ADAC, des Bayerischen Rundfunks, der Landesverkehrswacht Bayern, des Landesfeuerwehrverbandes, des Bayerischen Roten Kreuzes, des Technischen Hilfswerks, des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmer, der Johanniter-Unfall-Hilfe, des Arbeiter-Samariter-Bundes, des Malteser Hilfsdienstes, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft sowie des Assistance Partner Vereins ins Leben gerufen. "Damit setzen wir einen wichtigen Schwerpunkt bei unserem neuen Verkehrssicherheitsprogramm 2020 'Bayern mobil – sicher ans Ziel', um die oft schlimmen Unfallfolgen zu vermindern", betonte der Verkehrsminister. Das große Maßnahmenpaket umfasst unter anderem gezielte Verkehrsdurchsagen und spezielle Rettungsgassenhinweise auf modernen Schilderbrücken. Dazu kommt ein eigens entwickeltes Informations-Faltblatt, das beispielsweise durch die Stauberater des ADAC an die Autofahrer verteilt wird (auch unter www.sichermobil.bayern.de abrufbar). Ergänzend werden bayernweit Polizeifahrzeuge mit speziellen Hinweistexten zur Rettungsgassenbildung an den Leuchtbalken ausgestattet.
Die Pflicht zur Bildung der Rettungsgasse ist in Paragraf 11 der Straßenverkehrs-Ordnung festgeschrieben. Darin heißt es: Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden. Herrmann: "Die einfache Faustregel heißt: Eins links – zwei rechts!" Wie der Verkehrsminister betonte, gehören zu den Hilfsdiensten unter anderem auch Fahrzeuge mit gelbem Rundumleuchten wie Abschleppfahrzeuge. Zudem müsse die Rettungsgasse ausreichend breit sein, so Herrmann weiter, damit auch schweres Gerät wie Autokräne an die Unfallstelle gelangen könne. Der Seitenstreifen sei kein Ersatz für die Rettungsgasse.