Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sieht sich durch den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zum Außer-Haus-Verkauf von Alkohol in der Bamberger Altstadt in seiner Auffassung bestätigt, den Kommunen besonders an Treffpunkten in den Innenstädten das Verhängen von Alkoholverboten zu empfehlen.
Herrmann betonte: „Der VGH-Beschluss stärkt jene Kommunen, die größere Ansammlungen mit alkoholisiertem und enthemmtem Partyvolk in der Corona-Krise verhindern wollen. Auch wenn sich die meisten Menschen während der Pandemie vernünftig verhalten und sich an die Regeln halten, bereitet mir das zunehmend sorglose Feiern an beliebten öffentlichen Plätzen unter dem Aspekt des Infektionsschutzes große Sorgen." Die Stadt Bamberg hatte Anfang Juli mit dem Verkaufsverbot ab 20 Uhr an Wochenenden und vor Feiertagen auf bedenklich große Menschenansammlungen im Kneipenviertel reagiert. Der VGH hat das sogenannte "Steh-Bier-Verbot" im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes als rechtmäßig beurteilt.
Das sogenannte "Steh-Bier-Verbot" gilt in Bamberg mit einer kurzen Unterbrechung seit dem 4. Juli und zunächst noch bis 25. August 2020. Die eingeschränkte Abgabe von Alkohol "to go" in der Altstadt hat laut Polizeibehörden zu einer deutlichen Verbesserung der Situation geführt.