Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zur aktuellen Corona-Lage: Ausgangssperre in 27 bayerischen Landkreisen und Städten - Intensive Polizeikontrollen angekündigt

09.12.2020

In insgesamt 27 bayerischen Landkreisen und Städten gilt ab heute, 9. Dezember 2020, ab 21 Uhr bis 5 Uhr zusätzlich zu den landesweiten Ausgangsbeschränkungen eine Ausgangssperre. Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mitgeteilt. Maßgeblich für diese Verschärfung der Ausgangsbeschränkungen ist, ob ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt nach den Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) die 7-Tages-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten hat. Die Maßnahmen gelten dann bis zur Aufhebung durch die Kreisverwaltungsbehörde. Herrmann kündigte die strikte Kontrolle der Maßnahmen durch die Bayerische Polizei an. "Wir müssen das Virus in den Griff bekommen. Das wird uns nur gelingen, wenn sich alle an die Regeln halten. Deshalb werden wir das auch konsequent kontrollieren, auch mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei. Insbesondere in den Hotspots gilt: Bleiben Sie daheim!"

Demnach gilt auf der Grundlage der RKI-Zahlen ab heute für folgende Landkreise und kreisfreien Städte eine Ausgangssperre:
 
Landkreis Altötting
 
Landkreis Coburg
 
Landkreis Erding
 
Landkreis Freyung-Grafenau
 
Landkreis Günzburg
 
Landkreis Hof
 
Landkreis Landshut
 
Landkreis Main-Spessart
 
Landkreis Mühldorf a. Inn
 
Landkreis Neumarkt i. d. Oberpfalz
 
Landkreis Nürnberger Land
 
Landkreis Passau
 
Landkreis Regen
 
Landkreis Traunstein
 
Landkreis Wunsiedel
 
Stadt Augsburg
 
Stadt Fürth
 
Stadt Hof
 
Stadt Kaufbeuren
 
Stadt München
 
Stadt Nürnberg
 
Stadt Passau
 
Stadt Rosenheim
 
Stadt Schwabach
 
Darüber hinaus haben folgende Kommunen bereits für heute Abend eine Ausgangssperre verfügt:
 
Landkreis Augsburg
 
Stadt Coburg
 
Landkreis Neu-Ulm
 
Zusätzlich zu den genannten Kommunen gilt ab morgen, 10. Dezember 2020 in folgenden Landkreisen und kreisfreien Städte eine Ausgangssperre:
 
Stadt Landshut
 
Landkreis Straubing-Bogen
 
Landkreis Roth
 
In den genannten Kommunen ist damit der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung in dieser Zeit grundsätzlich untersagt. Weitergehende Regelungen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden bleiben hiervon unberührt.
 
Neben täglichen Presseinformationen wird das Innenministerium ab heute täglich über jene Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern informieren, für die eine Ausgangssperre gilt. Die Übersicht ist künftig täglich ab 17:30 Uhr unter www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/hotspotregionen/ abrufbar.
 
Die Liste ist ebenso auf der Homepage des bayerischen Gesundheitsministeriums zu finden (www.stmgp.bayern.de).
 
Aktuelle Informationen gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Innenministeriums (www.instagram.com/baystmi, www.facebook.com/BayStMI/ und www.twitter.com/BayStMI).