"Das heutige Urteil hat leider eine Hintertür im Vereinsgesetz geöffnet, mit der Extremisten und ihre Unterstützer sich der Einziehung ihres Vermögens im Rahmen eines Vereinsverbots entziehen können“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Einziehung des Grundstücks 'Oberprex 47'. Im heute verkündeten Urteil bekräftigte das Bundesverwaltungsgericht die Rechtsauslegung der Vorinstanz, nach der ein Dritter nicht nur von den verfassungsfeindlichen Bestrebungen, sondern auch von der Vereinsstruktur konkrete Kenntnisse haben muss. "Ich fordere daher den Bund auf, diese Lücke im Vereinsgesetz rasch zu schließen", betonte Herrmann. "Wir dürfen nicht zulassen, dass Extremisten und deren Strohmänner den Behörden und Gerichten auf der Nase herumtanzen." Herrmann kündigte an, umgehend an das Bundesinnenministerium heranzutreten, um eine rasche Gesetzesänderung anzustoßen.
Am 23. Juli 2014 wurde das Freie Netzwerk Süd (FNS) vom bayerischen Innenministerium verboten. Zugleich wurde das Grundstück 'Oberprex 47', das die FNS-Aktivisten zum 'Nationalen Zentrum Hochfranken' erklärt hatten und für Szene-Veranstaltungen nutzten, beschlagnahmt und eingezogen. Das dortige Anwesen, Wohnung und Wirtschaftsgebäude, stand im Eigentum der Mutter eines FNS-Aktivisten. Darüber hinaus wurden Gegenstände des Versandhandels 'Final Resistance' der FNS-Aktivisten entzogen. Über diesen Handel wurde unter anderem Propagandamaterial des FNS vertrieben. Das FNS hatte die aggressiv-kämpferischen verfassungsfeindlichen Bestrebungen der 2004 verbotenen 'Fränkischen Aktionsfront' fortgeführt.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte zuvor die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth abgeändert und die Beschlagnahme aufgehoben. Der Freistaat Bayern hatte daraufhin beim Bundesverwaltungsgericht die Zulassung der Revision erstritten. Das Bundesverwaltungsgericht sah in dem Verfahren eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung.