Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann setzt sich gemeinsam mit der Sportministerkonferenz dafür ein, freiwilliges Engagement im Sport steuerlich besser zu stellen. Konkret fordert Herrmann von der Bundesregierung und der Finanzministerkonferenz, den sog. Übungsleiterfreibetrag von derzeit jährlich 3.000 Euro auf rund 3.500 Euro zu erhöhen. Die so genannte Ehrenamtspauschale soll nach dem Willen des Sportministers von derzeit 840 Euro auf rund 1.000 Euro pro Jahr erhöht werden: „Das Engagement von Ehrenamtlichen ist für eine erfolgreiche Arbeit der Vereine von fundamentaler Bedeutung. Auch aufgrund der allgemeinen Teuerung halte ich Anpassungen der steuerlichen Freibeträge für angemessen.“ Neben dem Sport könnten auch andere ehrenamtlich Tätige im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich diese Pauschale steuerfrei nutzen.
Dazu gehört auch, Dienstleistungen von Sportvereinen möglichst von der Umsatzbesteuerung zu befreien, wie zum Beispiel die Überlassung von vereinseigenen Sportanlagen und Sportgeräten. Herrmann: „Das EU-Recht bietet den Vereinen hier mehr Möglichkeiten, von der Umsatzsteuer befreit zu werden, als das nationale Recht.“ Der Bundesfinanzhof hat aber entschieden, dass eine unmittelbare Berufungsmöglichkeit auf das weitergefasste EU-Recht nicht möglich ist. Herrmann appelliert deshalb zusammen mit der Sportministerkonferenz an die Bundesregierung, die nach EU-Recht möglichen Steuerbefreiungen „für bestimmte, in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehende Dienstleistungen“ schnellstmöglich in nationales Recht umzusetzen.