Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts für einen Gesetzentwurf zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen: „Die Innenministerkonferenz hat bereits 2021 das Bundesinnenministerium dazu aufgefordert, das Verfahren zur Vaterschaftsanerkennung zu reformieren. Ich bin sehr froh, dass die neue Bundesregierung das Problem jetzt angepackt hat! Damit setzen wir einen weiteren wichtigen Baustein der dringend benötigten Migrationswende um.“ Die Reform des Verfahrens sei laut Herrmann zwingend notwendig, weil es teilweise schon eine Art „Geschäftsmodell“ gebe, bei dem die Vaterschaftsanerkennung nur dazu dient, sich oder der Mutter aufenthaltsrechtliche Vorteile zu verschaffen. Der Staat dürfe nicht tatenlos zusehen, wenn wie in Nordrhein-Westfalen ein in Nigeria lebender Deutscher gegen Geldzahlung die Vaterschaft für eine große Vielzahl von Kindern anerkennt.
In der Praxis war leider festzustellen, dass die bisherige Rechtslage unbefriedigend war und den Ausländerbehörden nur wenige potenzielle Missbrauchsfälle angezeigt wurden. „Ich halte es für richtig, dass die Prüfung künftig stärker in die Hände der Ausländerbehörden gelegt wird. Denn dort sitzen unsere Fachexpertinnen und Fachexperten, die sehr schnell einschätzen können, ob es sich um einen Missbrauchsfall handelt oder nicht.“, so Innenminister Herrmann.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass es bei einem „aufenthaltsrechtlichen“ Gefälle zwischen Vater und Mutter für die Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung künftig eine Zustimmung der Ausländerbehörde benötigt. Hierfür müssen die Eltern einen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen. Ein solches aufenthaltsrechtliches Gefälle liegt etwa dann vor, wenn der Vater dauerhaft aufenthaltsberechtigt ist und die Mutter eine abgelehnte Asylbewerberin ist oder umgekehrt. Bei nachgewiesenen tatsächlichen Vaterschaften oder verheirateten Paaren ist eine Zustimmung der Ausländerbehörde nicht erforderlich.
Der Gesetzesentwurf stelle laut Herrmann sicher, dass die Ausländerbehörden nur die kritischen Fälle genauer prüfen müssen und sich die zusätzliche Belastung der Ausländerbehörden in Grenzen hält. Herrmann: „Der Bundesregierung ist mit dem jetzigen Gesetzesentwurf ein guter Kompromiss gelungen!“
