„Die bayerischen Waffenbehörden konnten durch ihr konsequentes Vorgehen weitere Erfolge bei der Entwaffnung von Extremisten erzielen“, sagte Innenminister Joachim Herrmann mit Blick auf die Jahresbilanz 2025. Hiernach sei es den Waffenbehörden gelungen, im vergangenen Jahr 33 Extremisten zu entwaffnen und 46 Waffenbesitzverbote zu verhängen. Joachim Herrmann betonte: „Die bayerischen Waffenbehörden unternehmen große Anstrengungen, damit Extremisten keinen Zugang zu Waffen haben.“
Von den für das Waffenrecht zuständigen Landratsämtern und kreisfreien Städten wurde im vergangenen Jahr 2025 gegen 16 Extremisten ein Widerruf ihrer waffenrechtlichen Erlaubnisse ausgesprochen. 17 weitere Personen kamen dem Widerruf zuvor, indem sie ihre Erlaubnisse und Waffen freiwillig abgegeben haben. Insgesamt wurden den 33 im letzten Jahr entwaffneten Personen 47 Waffen entzogen.
In 18 Fällen war das eingeleitete Verfahren zum Stichtag 31.12.2025 noch nicht abgeschlossen. Bei weiteren 52 Personen dauert die Prüfung derzeit noch an, ob die Erkenntnisse für die Einleitung eines Verfahrens ausreichen. Darüber hinaus wurden drei Anträge auf waffenrechtliche Erlaubnis wegen extremistischen Verhaltens der Antragsteller abgelehnt, ein Antrag wurden wegen der zu erwartenden negativen Entscheidung zurückgenommen.
Nach Angaben des Ministers ist die Mehrzahl der entwaffneten Erlaubnisinhaber der waffenaffinen „Reichsbürger- und Selbstverwalterbewegung“ (16 Personen) und der rechtsextremistischen Szene (6 Personen) zuzuordnen. Zudem erließen die Waffenbehörden gegen vier Mitglieder einer sog. Outlaw Motorcycle Gang (Rocker) und gegen sieben Personen, die sonstigen Phänomenbereichen zuzurechnen sind, Widerrufsbescheide.
Die Zahlen liegen zwar wieder auf einem niedrigen Niveau. Dies sei laut Herrmann aber auf das konsequente Vorgehen der Waffenbehörden in den Vorjahren zurückzuführen. „Die Bilanz unserer Waffenbehörden ist sehr beachtlich!“. Seit Inkrafttreten des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes im Jahr 2020 haben die Waffenbehörden in Bayern bei 196 Personen die waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen, 129 weitere gaben ihre Erlaubnisse vorher freiwillig zurück. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 899 Waffen entzogen und 224 Waffenbesitzverbote ausgesprochen.
„Unser Ziel ist es, Extremisten aller Art den Zugang zu Waffen zu verwehren. Das Waffengesetz räumt den Waffenbehörden effektive Möglichkeiten ein, um Extremisten, gleich welcher Art, den Zugang zu Waffen zu verwehren. Die bayerischen Waffenbehörden schöpfen dieses Instrumentarium mit aller Konsequenz aus und gehen jedem Verdacht nach; um dieses Ziel zu erreichen“, bekräftigte Herrmann.
