Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zur Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots und des Fahrverbots nach der Ferienreiseverordnung für LKW: Allgemeinverfügung soll für die nächsten drei Wochenenden bis zum 31. August gelten

11.08.2026

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat angekündigt, dass die Allgemeinverfügung des Innenministeriums eine Aufhebung des LKW-Fahrverbots an den kommenden drei Wochenenden zwischen dem 15. August und dem 31. August vorsieht. Herrmann: „Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen dürfen an diesen Wochenenden fahren, wenn sie Güter transportieren, die wegen des Niedrigwassers nicht auf den deutschen Schifffahrtsstraßen befördert werden könnten.“ Der Innenminister betont, dass von der Allgemeinverfügung wegen der gebotenen Rücksicht auf die Sonn- und Feiertagsruhe, die Wohnbevölkerung, die Umwelt und auf den Ferienreiseverkehr nur im erforderlichen Umfang Gebrauch gemacht werden darf. „Logistikketten, die für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft notwendig sind, sind durch das extreme Niedrigwasser gestört. Die Möglichkeit einer Verlagerung auf die Straße ist daher zwingend erforderlich“, begründet Herrmann die Ausnahmeregelung. 

Aufgrund der trockenen Wettersituation im bisherigen Sommer 2026 werden teils extreme Niedrigwasserstände auf den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen verzeichnet. Am Rhein werden die Pegelstände aus der ebenfalls extremen Wettersituation im Jahr 2018 bereits unterschritten. Die Donau verzeichnet ebenfalls historische Tiefstände. Auch an der Elbe wurden außergewöhnlich niedrige Wasserstände erreicht. Die Binnenschifffahrt ist hierdurch stark beeinträchtigt, insbesondere in den nicht staugeregelten Abschnitten.
 
Das Bundesverkehrsministerium hatte die Länder darum gebeten, die betroffenen Branchen zu unterstützen, um die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft sicherzustellen. Mehrere andere Länder sind dieser Bitte bereits nachgekommen und haben eine allgemeine Ausnahme erteilt.
 
Herrmann wies darauf hin, dass Österreich bislang keine Ausnahme von LKW-Fahrverboten an Wochenenden erlassen hat. „Es besteht daher die Gefahr, dass die Lkw in Fahrtrichtung Österreich sich vor den Grenzübergängen stauen werden, weil dort an Sonn- und Feiertagen, insbesondere auch an Mariä Himmelfahrt am kommenden Samstag von 0.00 bis 22.00 Uhr und an allen Samstagen ab 15.00 Uhr ein Lkw-Fahrverbot besteht.“