Innenminister Joachim Herrmann zieht Bilanz für 2022: Bayern geht konsequent gegen Extremisten mit Waffen vor - 71 Personen entwaffnet - 42 Waffenbesitzverbote verhängt

10.03.2023

"Den bayerischen Waffenbehörden ist es im Jahr 2022 gelungen, 71 Personen mit extremistischen Bezügen zu entwaffnen und 42 Waffenbesitzverbote zu verhängen." Diese Bilanz belegt für Bayerns Innenminister Joachim Herrmann erneut das konsequente und erfolgreiche Vorgehen der bayerischen Waffenbehörden, die damit einen unverzichtbaren Beitrag zu unser aller Sicherheit leisteten: "In Bayern gibt es für Waffen in den Händen mutmaßlicher Extremisten keine Toleranz. "

Die für das Waffenrecht zuständigen Kreisverwaltungsbehörden haben gegen 86 Personen mit extremistischen Bezügen im vergangenen Jahr den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse eingeleitet. 50 haben in diesem Zeitraum einen Widerrufsbescheid erhalten, 21 weitere kamen dem Widerruf zuvor, indem sie ihre Erlaubnisse und Waffen freiwillig abgegeben haben. Insgesamt wurden so im letzten Jahr 296 Waffen entzogen. Darüber hinaus gingen die Waffenbehörden in zwölf Fällen bereits bei der Antragstellung auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Hinweisen auf extremistische Bezüge nach. Dabei wurde ein Antrag abgelehnt, neun Anträge wurden wegen der zur erwartenden negativen Entscheidung zurückgenommen.

Von den entwaffneten Erlaubnisinhabern sind nach Angaben des Innenministers 64 – und somit die Mehrzahl – der waffenaffinen rechtsextremistischen Szene, der “Reichsbürger- und Selbstverwalterbewegung“ sowie dem erstmals vom Verfassungsschutz erfassten Bereich „Delegitimierung des Staates“ zuzuordnen.  Gegen vier Erlaubnisinhaber mit Bezügen zum Bereich „Auslandsbezogener Extremismus“ erließen die Waffenbehörden einen Bescheid zum Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse; drei seien anderen extremistischen Szenen zuzuordnen.

Bereits die Mitgliedschaft in einer extremistischen Vereinigung führt dazu, dass ein Antrag auf waffenrechtliche Erlaubnis abgelehnt und ein Verfahren zum Entzug einer vorher erteilten Erlaubnis eingeleitet wird. Um Extremisten zu erkennen, sind die Waffenbehörden gesetzlich dazu verpflichtet, eine Auskunft bei der Verfassungsschutzbehörde einzuholen. Ein enger Austausch zwischen Verfassungsschutz und Polizei wird in Bayern bereits seit Langem praktiziert: "Unser Ziel ist es, Extremisten aller Art den Zugang zu Waffen zu verwehren. Die bayerischen Waffenbehörden prüfen daher jeden Verdachtsfall und schöpfen die rechtlichen Möglichkeiten aus, um dieses Ziel zu erreichen", bekräftigte Herrmann.

Daher übermittelt das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz den Waffenbehörden nicht nur Erkenntnisse über Personen, die es gesichert als Extremisten einstuft, sondern auch bereits erste Anhaltspunkte für den Bezug eines Waffenbesitzers zum Extremismus.