Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute entschieden, dass das beantragte Volksbegehren 'Radentscheid Bayern' nicht zulässig ist. Er teilt damit die Rechtsauffassung des Innenministeriums, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung nicht gegeben sind. "Das Volksbegehren enthält Regelungen zum Straßenverkehrsrecht, das der Bund bereits abschließend geregelt hat. Das Gericht konnte daher die Entscheidung, ob auch in das Haushaltsrecht des Landtags eingegriffen wird, offenlassen", erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. "Wir sehen uns durch die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs in unserer Vorlage bestätigt." Herrmann betonte aber auch, dass die Bayerische Staatregierung das Ziel der Initiatoren teilt, den Radverkehr in Bayern erheblich auszubauen und zu stärken. "Bayern ist ein Radlland und wir werden den Radverkehr deutlich attraktiver und vor allem auch sicherer machen."
