„Die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie ist heute mehr denn je Auftrag und Ansporn. Eine zunehmende Zahl an Extremisten und Verfassungsfeinden stellt unsere im Grundgesetz manifestierte demokratische Grundordnung oftmals unverhohlen infrage, daher müssen wir uns gegen solche Entwicklungen und Tendenzen wehren.“ Das hat Bayerns Innen- und Verfassungsminister Joachim Herrmann bei der heutigen Fachtagung „Forum Verfassungspolitik: Wehrhafte Demokratie“ der Akademie für Politische Bildung in Tutzing betont. Die Gefahr für die Demokratie heutzutage liege laut Herrmann weniger in einem gewaltsamen Umsturz: „Ich sehe das Risiko der Erosion demokratischer Grundsätze, und zwar durch politische Mehrheiten, die Verfassungsorgane einschränken oder behindern wollen.“ Neben den rechtlichen Instrumenten des Staates sei daher auch die Gesellschaft gefordert. „Jede und jeder Einzelne muss für unsere Werteordnung eintreten und uns gegenüber all denjenigen positionieren, die sie ablehnen“, appellierte der Minister.
Laut Herrmann müsse man das Konzept der „wehrhaften Demokratie“, das im Grundgesetz verankert ist, weiter denken als lediglich Parteien- und Vereinsverbote sowie die Verwirkung von Grundrechten: „Es ist zentrale Aufgabe eines Staates, die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Hierfür braucht es wirksame Instrumente, um Gefahrenlagen frühzeitig erkennen zu können.“ Dass dem wichtigen Informationsaustausch von Verfassungsschutz, Nachrichtendiensten und weiteren Sicherheitsbehörden durch Rechtsprechungen des Bundesverfassungsgerichts immer engere Grenzen gesetzt werden, kritisierte Herrmann: „Die strengen und äußerst kleinteiligen Vorgaben stehen einer intensiven Zusammenarbeit und einem engen Informationsaustausch entgegen und nehmen darüber hinaus dem Gesetzgeber wichtige Spielräume für Regelungen.“
Zudem müsse auch hinterfragt werden, welche rechtlichen Möglichkeiten ergriffen werden können, um Verfassungsgerichte, Parlamente sowie das Wahlrecht vor Instrumentalisierung und Missbrauch zu schützen. „In den Händen verfassungsfeindlicher Kräfte birgt die Überantwortung der Wahlsystemfragen in die Hand des einfachen Gesetzgebers die Gefahr, dass die jeweilige Regierungsmehrheit das Wahlrecht zum eigenen Vorteil ändert. Der Gesetzgeber muss die Wahl als Vorgang der Integration politischer Kräfte des gesamten Volkes sicherstellen“, erklärte Herrmann.