Bayerns Innenminister Joachim Herrmann unterstützt die Entscheidung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt ausdrücklich, die vorübergehenden Binnengrenzkontrollen über den 15. März 2026 hinaus um ein weiteres halbes Jahr zu verlängern. "Die Verlängerung der Grenzkontrollen ist richtig und notwendig. Schengen funktioniert nur mit wirksam geschützten Außengrenzen. Solange diese nicht konsequent gesichert sind, müssen wir weiterhin nationale Verantwortung übernehmen", betonte der Minister. Zugleich unterstrich Herrmann die Bedeutung einer europäischen Lösung. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems müsse nun mit Nachdruck umgesetzt werden. "Die Zeit der naiven Migrationspolitik ist vorbei. Wer die Ordnung in unserem Land sichern will, darf bei der Kontrolle der eigenen Grenzen nicht nachlassen", so Herrmann.
Herrmann erklärte, dass Grenzkontrollen grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei fallen. Die Bayerische Grenzpolizei führt jedoch eigenständig Kontrollen an der Grenze zu Österreich und zur Tschechischen Republik durch, wenn die Bundespolizei dies anfordert oder zustimmt. Grundlage dafür ist eine Verwaltungsabsprache zwischen dem Bundesinnenministerium und der Bayerischen Staatsregierung.
"Die Bayerische Grenzpolizei unterstützt die Bundespolizei an insgesamt zwölf Grenzübergängen, darunter Neuhaus am Inn, Selb, Eschlkam, Lindau-Ziegelhaus, Oberaudorf und Burghausen. Zur Unterstützung der Grenzpolizei werden zudem zusätzliche Kräfte der Bayerischen Bereitschaftspolizei eingesetzt", erklärte Herrmann. Der Minister machte deutlich, dass die Grenzkontrollen einen wichtigen Beitrag zur Inneren Sicherheit in Bayern leisten. "Die Bayerische Grenzpolizei ist sehr erfolgreich im Kampf gegen illegale Migration sowie gegen menschenverachtende Schleuser und Kriminelle wie Waffen- und Drogenschmuggler."
Seit ihrer Gründung im Juli 2018 wurde die Zahl der bayerischen Grenzpolizisten um mehr als 420 auf derzeit über 900 erhöht. Der Minister versicherte, dass die Bayerische Grenzpolizei über die notwendige Personalstärke und das technische Equipment für die verlängerten Kontrollen verfügt.
