Bayerisches Modellregionengesetz tritt in Kraft - Innenminister Joachim Herrmann: "Wir packen die Entbürokratisierung gemeinsam mit den Kommunen an" - Mehr Gestaltungsspielraum vor Ort - Freiräume für innovative Lösungen schaffen

15.05.2026

Am 16. Mai 2026 tritt das Bayerische Modellregionengesetz in Kraft. Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann betont: "Zusammen mit den Kommunen packen wir die Entbürokratisierung neu an. Wir wollen neue Ansätze erproben, Möglichkeiten für den Abbau von Vorschriften identifizieren und langfristig einen landesweiten Abbau unnötiger Bürokratie befördern. So schaffen wir Freiräume für innovative Lösungen und stärken gleichzeitig die Leistungsfähigkeit unseres Staates." Die Kommunen können beim Innenministerium ab morgen digitale Anträge stellen, um für eine befristete Dauer von landesrechtlichen Vorschriften ausgenommen zu sein. Die Anträge werden anschließend unter Beteiligung des für die jeweilige Vorschrift zuständigen Ministeriums geprüft. 

"Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Rathäusern und Landratsämtern wissen am besten, wo Verfahren unnötig kompliziert sind und wo Bürokratie sinnvoll reduziert werden kann. Nicht wir stoßen hier die Maßnahmen für den Bürokratieabbau 'von oben aus' an, sondern unsere Kommunen. Sie können jetzt innovative Ansätze dafür erproben, wie sie am besten ihre Aufgaben erledigen", erklärte Herrmann. Mit dem Gesetz schaffe man mehr Gestaltungsspielraum vor Ort. Aus den gewonnenen Erfahrungen werde im Anschluss genau eruiert, auf welche staatlichen Vorschriften möglicherweise verzichtet werden kann. "Auf Grundlage der Erkenntnisse mit den Modellregionen wollen wir für ganz Bayern Lösungen entwickeln, um Verwaltungsverfahren schlanker, kostengünstiger und bürgerfreundlicher zu machen", so Herrmann.
 
Weitere Informationen zum Bayerischen Modellregionengesetz und zur digitalen Antragstellung für Landkreise, staatliche Landratsämter, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften finden sich unter www.modellregionen.bayern.de.