Innenminister Joachim Herrmann zur neuen Beratungs- und Integrationsrichtlinie: Bayern stellt Weichen für die Integrationsförderung ab 2027 - Neue Richtlinie stärkt Integration und gibt Trägern Planungssicherheit

16.09.2026

Mit der neuen Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR), die heute veröffentlicht wurde und zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt, setzt der Freistaat auch in Zeiten der Haushaltskonsolidierung ein klares Zeichen für die Fortführung der Integrationsförderung: „Die neue Richtlinie ist das Ergebnis einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller beteiligten Akteure. Sie schafft Planungssicherheit bei den Trägern und bildet eine verlässliche Grundlage für die künftige Integrationsarbeit in Bayern“, betont Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann. Ab dem Jahr 2027 ist im Bereich der Integrationsförderung mit Blick auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine maßvolle Konsolidierung erforderlich. Diese ist angesichts der positiven Entwicklungen infolge der Migrationswende und des deutlichen Rückgangs bei den Asylneuzugängen in Bayern auch sachlich vertretbar. „Die herausfordernde Haushaltssituation macht Einsparungen auch im Integrationsbereich unumgänglich. Unser Ziel bleibt jedoch unverändert: Wir wollen Menschen, die langfristig oder dauerhaft bei uns leben, bestmöglich und nachhaltig integrieren“, so Herrmann. 

Die notwendigen Einsparungen wurden in allen Förderbereichen umgesetzt. Für die Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) ist 2027 zwar ein erhöhter Festbetrag von 80.000 Euro mit Dynamisierungsoption vorgesehen. Gleichzeitig wird aber die Anzahl der förderfähigen Beraterstellen um knapp 20 % auf rund 575 Stellen reduziert und liegt damit etwa auf dem Niveau vor Beginn des Ukrainekrieges. Die Stellenverteilung erfolgte in enger Abstimmung mit der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern und ist bereits erfolgreich abgeschlossen. „Für die konstruktive Zusammenarbeit bedanke ich mich bei allen Trägern der Flüchtlings- und Integrationsberatung sehr herzlich. Dank ihrer Bemühungen konnten wir die FIB gemeinsam für die kommende Förderperiode von 2027 bis 2029 zukunftsorientiert ausrichten“, erklärte Herrmann.
 
Auch das vielfältige ehrenamtliche Engagement in den Bereichen Asyl und Integration unterstützt die BIR mit der Förderung der hauptamtlichen Integrationslotsinnen und -lotsen weiterhin bestmöglich. Der Förderhöchstbetrag pro Kommune und Jahr liegt bei 120.000 Euro und damit 10.000 Euro unter dem bisherigen Höchstbetrag. Zur Stärkung des Ehrenamts ist es im Rahmen der neuen BIR außerdem erstmalig möglich, bei Projektförderungen ehrenamtlich erbrachte Arbeitsleistungen als zuwendungsfähig anzuerkennen.
 
Im Bereich der besonderen Maßnahmen macht der Konsolidierungsbedarf künftig eine thematische Beschränkung auf die Bereiche „Unterstützung von Familien in ihrem Integrationsprozess“ und „Wohnraumförderung“ notwendig.
 
Mit der heutigen Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bayerischen Ministerialblatt ist die Grundlage für eine Antragstellung in allen Förderbereichen geschaffen. Die aktuelle Richtlinie ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2026-382