Änderung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes - Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann: Ministerrat beschließt nach Abschluss der Verbandsanhörung Verbot der kommunalen Verpackungssteuer im Freistaat
Das Kabinett hat heute auf Vorschlag von Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann nach Abschluss der Verbandsanhörung beschlossen, den Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes dem Bayerischen Landtag zur weiteren Behandlung und Entscheidung vorzulegen. "Mit dieser Änderung des Kommunalabgabengesetzes stellen wir klar, dass kommunale Verpackungssteuern im Freistaat künftig verboten sind", erläuterte Herrmann. "Wir wollen Bürokratie abbauen und die Bürgerinnen und Bürger entlasten. Eine neue Spezialsteuer – wie mancherorts gefordert – würde genau das Gegenteil hervorrufen. Da machen wir nicht mit", erläuterte Herrmann.
