Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann: Ministerrat bringt Änderung der Kommunalgesetze auf den Weg - Den Nationalsozialismus verherrlichende oder antisemitische Veranstaltungen in kommunalen Einrichtungen ausschließen
Veranstaltungen, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen, rechtfertigen oder bei denen antisemitische Inhalte zu erwarten sind, sollen grundsätzlich in kommunalen öffentlichen Einrichtungen ausgeschlossen sein. Dazu hat heute der Ministerrat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalgesetze auf den Weg gebracht, so Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann. Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, Kommunen zu ermächtigen, dass sie Mitglieder eines Gemeinderates, Kreistages oder eines Bezirkstages mit einem Ordnungsgeld belegen können, wenn sie eine Sitzung des Gremiums erheblich stören.
