Bayerischer Innenminister Herrmann: Bayerische Normenkontrollklage der Bayerischen Staatsregierung erfolgreich − Bundeswahlgesetz 2023 teilweise verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heute verkündeten Urteil über die von der Bayerischen Staatsregierung im Juni letzten Jahres erhobene Normenkontrollklage entschieden und das „Bundeswahlgesetz 2023“ teilweise mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: „Das Bundesverfassungsgericht hat damit unsere von Anfang an vertretene Rechtsansicht bestätigt, dass die ersatzlose Streichung der Grundmandatsklausel verfassungswidrig ist und auf die historisch gewachsene Fraktionsgemeinschaft von CDU/CSU Rücksicht genommen werden muss. Die Ampelkoalition hat hier hastig ein Gesetz beschlossen, obwohl schon im Gesetzgebungsverfahren zahlreiche verfassungsrechtliche Einwände erhoben wurden. Jetzt hat sie die Quittung dafür erhalten. Die bewährte Höhe der Sperrklausel von fünf Prozent hat das Gericht zurecht nicht beanstandet.“